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9. Dezember 2005
Pressemitteilung
Pressecommuniqué vom 30. November 2005
BioLABEL, Demeter und Greenpeace fordern ein effektives Koexistenzgesetz zum Schutz von Landwirtschaft vor Gentech- Kontaminationen
Bereits vor einem Jahr hatten Greenpeace und die luxemburgischen Biobauernverbände Demeter Lëtzebuerg und bioLABEL den im September 2004 vom Landwirtschaftsminister eingereichten Gesetzesvorschlag No. 5380, der die sogenannte Koexistenz zwischen gentechnik-freier Landwirtschaft und Gentechanbau regeln soll, kommentiert. Mittlerweile liegen die Stellungnahmen des Staatsrates und der EU-Kommission zu diesem Gesetzesentwurf und zum Reglement, welches die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes präzisieren soll, vor. Beide Gutachten üben scharfe Kritik und verleihen damit den Forderungen von Demeter, bioLABEL und Greenpeace nach einer umfangreichen Überarbeitung des Gesetzesvorschlags Nachdruck. Im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterten die drei Organisationen heute nochmals ihre Kritikpunkte und gingen insbesondere auf die Stellungnahmen von Staatsrat und EU- Kommission ein.
„Die EU-Kommission lässt keinen Zweifel daran, Luxemburg vor den Europäischen Gerichtshof zu zitieren, sollte der aktuelle Gesetzesvorschlag vom Parlament angenommen werden“, erklärt Martina Holbach, Campaigner bei Greenpeace Luxemburg. „Gesetzesentwurf und Reglement führen nach Meinung der EU- Kommission praktisch zu einem Anbauverbot von Gen-Pflanzen und verletzen somit geltendes EU-Recht. Anstatt eine Abfuhr vor dem EuGH zu riskieren, sollte Minister Boden lieber gleich Nägel mit Köpfen machen und ein für alle Seiten akzeptables Gesetz ausarbeiten.“
Einer der Hauptkritikpunkte, sowohl von EU-Kommission, Staatsrat als auch von den Bioverbänden und Greenpeace, betrifft die Frage, wer für Schäden, die durch den Anbau von Genpflanzen entstehen können, haften muss. Die drei Organisationen werfen in dieser Hinsicht dem Landwirtschaftsminister vor, dass er sich bewusst davor gedrückt hat, eine strikte Haftpflicht für GMO-Anbauer durch die sogenannte „Verursacherhaftung“ oder „responsabilité sans faute“ festzuschreiben. Statt dessen bleibt der Gesetzesentwurf völlig unklar. Die Organisationen fordern, dass in der Haftungsfrage unbedingt Rechtsklarheit geschafft werden muss. Derjenige, der GMOs anbaut, muss in einem vollem Maße für Schäden haftbar gemacht werden können.
Die Landwirtschaftskommission des Parlaments begutachtet derzeit den Gesetzesvorschlag. Greenpeace, Demeter und bioLABEL hatten in der vergangenen Woche ihre Kritikpunkte und Forderungen gegenüber den Mitgliedern der Landwirtschaftskommission im Detail erläutert. Neben der Frage der Haftung bestehen eine Reihe prinzipieller und technischer Fragen, die im Gesetzesentwurf und Reglement nicht zufriedenstellend gelöst werden.
„Wichtige Forderungen, darunter die Informationspflicht für Landwirte und die Öffentlichkeit, öffentlich zugängliche Anbauregister für GMOs, Überwachungsmassnahmen und ein besonderer Schutz für den Biolandbau sind nur einige der vielen Punkte, die im Gesetz verankert werden müssen“, sagt Raymond Aendekerk, Sekretär bei bioLABEL. „Darüber hinaus muss nicht nur der Anbau von GMOs geregelt werden, sondern auch die nachgelagerten Prozesse, damit genmanipulierte Verunreinigungen nicht über Verarbeitungsschritte in unsere Lebensmittel gelangen können.“
„Angesichts der umfangreichen Kritiken fordern wir, dass der Landwirtschaftsminister einen neuen Gesetzesvorschlag, der unseren Bedenken Rechnung trägt, ausarbeitet. Wir bedauern in dieser Hinsicht, dass Minister Boden nicht zu einer Kooperation mit uns bereit ist“, erklärt Änder Schanck von Demeter Lëtzebuerg. „In diesem Sinne appellieren wir an die Landwirtschaftskommission, sich unseren Forderungen anzuschliessen und den Gesetzesentwurf abzulehnen.“
Weitere Informationen erhalten Sie bei Martina Holbach, Greenpeace Luxemburg, Tel. 54 62 52 24 oder 021 23 33 62 Raymond Aendekerk, bioLABEL, Tel. 26 15 23 88 oder 021 26 12 95 Änder Schank, Demeter Lëtzebuerg
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